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Schleswig-Holstein

Kiel: Prozessbeginn nach Tod eines Jugendlichen in Eckernförde

Von Julia Jänisch

Veröffentlicht 14. September 2026

Kiel: Prozessbeginn nach Tod eines Jugendlichen in Eckernförde

Nach dem Tod eines 15-Jährigen in Eckernförde hat am Montag in Kiel der Prozess gegen einen zur Tatzeit 22 Jahre alten Mann begonnen.

Am 11. März 2026 wurde ein 15-Jähriger vor einem Supermarkt in Eckernförde erstochen. Die Tat steht laut Staatsanwaltschaft Kiel im Zusammenhang mit einem Drogengeschäft. Am Montag hat der Prozess begonnen Von Julia Jänisch Am Landgericht Kiel hat am Montag der Prozess gegen einen jungen Mann begonnen.

Er soll laut Staatsanwaltschaft am 11. März 2026 in Eckernförde einem Teenager mit einem Klappmesser in die Brust gestochen haben. Der mutmaßliche Täter war damals 22 Jahre alt. Durch den Stich mit der etwa zehn Zentimeter langen Klinge soll der Angeklagte unter anderem die linke Herzkammer des Jugendlichen verletzt haben.

Der Jugendliche starb durch diese Verletzungen auf der Fahrt ins Krankenhaus. Die Tat ereignete sich vor einem Supermarkt und soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einem Drogengeschäft stehen. 184 gefälschte 50-Euro-Scheine auf dem Rücksitz Nach Ansicht der Staatsanwältin war zuvor in einem Auto ein Streit um ein Drogengeschäft derart eskaliert, dass es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen mehreren Menschen kam. Das spätere Opfer und sein Bruder hätten den Plan gefasst, den aus Bremen per Auto und einem Begleiter samt Drogen angereisten Angeklagten "abzuziehen", erklärte die Staatsanwältin weiter.

Während des Drogengeschäfts auf dem Rücksitz des Autos fielen dem Begleiter des Angeklagten 184 gefälschte 50-Euro-Scheine auf. Angeklagter seit fast sechs Monaten in Untersuchungshaft Zwei Wochen nach der Tat hatte sich der Angeklagte aus Bremen bei der Polizei gestellt. Er befindet sich aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Kiel seit dem 24. März 2026 in Untersuchungshaft.

Ende August 2026 hatte die Staatsanwaltschaft Kiel Anklage wegen Totschlags und Verstoßes gegen das Cannabis-Gesetz erhoben. Die 18. große Strafkammer des Landgerichts Kiel hat am 3. September 2026 die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen.

Einer von fünf Zeugen ist nicht erschienen Fünf Zeugen waren für den ersten Prozesstag vorgesehen, einer von ihnen erschien nicht. Die vier Anwesenden haben die Tat auf dem Parkplatz nach eigenen Angaben beobachtet. Am 21. September soll der Bruder des Opfers als Zeuge geladen werden.

Insgesamt sind laut Gericht acht Verhandlungstage angesetzt. Der letzte Termin soll nach aktuellem Stand am 6. November 2026 stattfinden.

Quelle: Nachrichten aus Schleswig-Holstein