Sachsen
CSD Görlitz: Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab
Von MDR SACHSEN
Veröffentlicht 18. September 2026

Das Landratsamt betrachtet die Abschlussveranstaltung des Christopher Street Days in Görlitz nicht als politische Veranstaltung. Dagegen wehren sich die Veranstalter. Doch ein Eilantrag beim Gericht scheitert jetzt.
Von MDR SACHSEN Die Abschlussveranstaltung des Christopher Street Days in Görlitz und Zgorzelec beschäftigt weiter die Gerichte. Streit gibt es um die Frage, ob das "Picknick der Vielfalt" als geschützte Versammlung gilt. Diesen Status hatte das Landratsamt Görlitz aberkannt, weil es darin keinen politischen Teil der Veranstaltung sieht. Veranstalter müsste Kosten selbst tragen Die Veranstalter müssten deshalb unter anderem Sicherheits- und Reinigungskosten selbst tragen.
Der Verein CSD Görlitz-Zgorzelec wehrte sich dagegen vor dem Verwaltungsgericht Dresden. Das Gericht wies einen Eilantrag nun zurück und forderte die Versammlungsbehörde des Landkreises auf, über den Status des Picknicks zu entscheiden. Ähnlicher CSD-Streit in Dresden In Dresden gab es in diesem Jahr einen ähnlichen Streit. Die Landesdirektion hatte die Stadt angewiesen, den stationären Teil des dreitägigen CSD-Festes als kommerzielle Veranstaltung einzustufen.
Eine politische Versammlung sei nur der Umzug durch die Stadt. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen folgte dem nicht und gab der Beschwerde des CSD-Vereins statt. Der gesamte Dresdner CSD wurde schließlich als Versammlung eingestuft. MDR (sth/mis)