Niedersachsen
Kommunalwahl Niedersachsen: In vielen Räten bleiben Sitze leer
Veröffentlicht 15. September 2026

Hat eine Partei mehr Stimmen erlangt als Kandidaten aufgestellt, bleiben Plätze unbesetzt. Die Partei verliert Einfluss im Rat.
Nach der Kommunalwahl in Niedersachsen sind die Stimmen ausgezählt. Doch was passiert, wenn eine Partei bei einer Gemeinde- oder Kreiswahl mehr Sitze errungen als Kandidaten aufgestellt hat? Eine Antwort liefert das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz. Gibt es "mehr Sitze für einen Wahlvorschlag als er Bewerberinnen und Bewerber aufweist, so bleiben die übrigen Sitze bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt".
Das bedeutet konkret: Sollten einer Partei beispielsweise fünf Mandate in einem Rat zustehen, während sie aber lediglich einen Kandidaten aufgestellt hat, dann bleiben vier Sitze leer. Betroffene Parteien haben weniger Einfluss im Rat Nachträglich dürfen keine Kandidatinnen oder Kandidaten nominiert werden. Das verbietet das Kommunalwahlgesetz. Die betroffenen Parteien können dann zum Beispiel bei Abstimmungen im Rat nicht so viele Stimmen einbringen, wie ihnen eigentlich zustünden.
Dadurch verändert sich auch das Mehrheitsverhältnis in den Räten. Auf die Arbeit in den Ausschüssen wirkt sich dies ebenfalls aus. Den betroffenen Fraktionen stehen Sitze in den Ausschüssen zu, sie können diese aber zum Teil nicht besetzen. Andere Parteien haben dann im Verhältnis mehr Einfluss in den Kommunalparlamenten.
In Bad Rothenfelde zwei Sitze frei: "Arbeit wird intensiver" Im Landkreis Osnabrück etwa bleiben - laut vorläufigem Endergebnis der Wahl - in mehreren Gemeinderäten AfD-Sitze unbesetzt, weil die Partei nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt hat. Das ist unter anderem in Bad Rothenfelde der Fall. Der Rat hat eigentlich 20 Sitze plus Bürgermeister, künftig sind es 18 plus Bürgermeister. Dadurch werde die Arbeit "intensiver", sagte der zukünftige Bürgermeister Dirk Rauschkolb (parteilos) dem NDR Niedersachsen, der bei der Kommunalwahl von CDU, SPD, Grünen und der FDP unterstützt wurde.
Dennoch gebe es nach wie vor Mehrheiten. Durch die geringere Anzahl an Ratsmitgliedern würden sich auch die Kosten reduzieren. "Auch ganz banale Kosten": In Bad Rothenfelde sei man inzwischen bei der digitalen Ratsarbeit angekommen. "Das bedeutet, wir haben für zwei Ratsmitglieder weniger iPads zu beschaffen." Aber: "Es wäre natürlich schöner, wenn der Rat vollständig ausgefüllt wäre", sagte Rauschkolb.
In Bohmte bleiben fünf von sechs AfD-Sitzen unbesetzt Auch in Bohmte bleiben Sitze unbesetzt: Dort kommt die AfD auf 18,9 Prozent, womit ihr rechnerisch sechs Sitze zustünden. Auf dem Wahlzettel war aber lediglich ein Kandidat aufgeführt. Ebenso bleibt in den Landkreisen Peine, Diepholz, Aurich, Cloppenburg, Friesland und Leer nach Aufstellung des Landeswahlleiters jeweils eine zweistellige Anzahl an AfD-Sitzen unbesetzt. Die Aufstellung sei wegen ausstehender Ergebnismeldungen aus einzelnen Landkreisen noch unvollständig, so der Landeswahlleiter am Montagnachmittag.
Anfeindungen gegen Kommunalpolitiker nehmen zu Von solch einem Szenario in Bohmte war der Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes Osnabrück-Land, Marcel Queckemeyer, bereits vor der Wahl ausgegangen. Zwar verzeichne die Partei ein schnelles Mitgliederwachstum. Viele hätten aber Angst, Gesicht zu zeigen und würden berufliche Konsequenzen befürchten, so Queckemeyer. Laut Politikwissenschaftler Philipp Köker gibt es immer mehr Anfeindungen gegen Kommunalpolitiker, "selbst bei politischen Positionen der Mitte".
Bei vorangegangenen Kommunalwahlen gab es das Phänomen unbesetzter Sitze wegen einer nicht ausreichenden Bewerberzahl dem Landeswahlleiter zufolge zwar auch, aber in einem weitaus geringeren Umfang. Auch Sitze anderer Parteien bleiben leer Zwar verzeichnet überwiegend die AfD unbesetzte Sitze, wie aus der Aufstellung des Landeswahlleiters hervorgeht. Dennoch gibt es auch bei den anderen Parteien Fälle, in denen die Stimmen über die aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten hinausgehen. Landesweit sind es laut Landeswahlleiter zehn SPD-Sitze, sechs Sitze des BSW, vier Sitze der Grünen, vier der CDU, drei der FDP und ein Sitz der Partei Volt (Stand 14.09., 7.44 Uhr).
Weitere unbesetzte Sitze entfallen auf Wählergruppen (WGR) und Einzelbewerber. Auch bei einem Einzelbewerber gilt nach Kommunalwahlgesetz: Wenn auf einen Wahlvorschlag rechnerisch mehr Sitze entfallen als Bewerber - in diesem Fall ein einzelner - vorhanden sind, bleiben übrige Sitze leer.