Mecklenburg-Vorpommern
Jagdunfall bei Ruchow: Zwei Jahre auf Bewährung für tödlichen Schuss
Veröffentlicht 29. September 2026

Das Gericht geht davon aus, dass der Jäger seinen 48-jährigen Jagdfreund tödlich getroffen hat und bestätigt den Vorwurf der fahrlässigen Tötung.
Ein tragischer Fall hat vor rund anderthalb Jahren für Aufsehen gesorgt: Bei einer gemeinsamen Jagd in Ruchow bei Sternberg erschießt ein Jäger aus großer Entfernung einen befreundeten Jäger. Das Gericht verhängt zwei Jahre auf Bewährung und fordert eine Entschädigung für die Witwe. Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung - so lautet das Urteil für einen Jäger aus Niedersachsen, der Anfang 2025 seinen Jägerfreund bei einer Jagd in Mecklenburg-Vorpommern erschossen hat. Das Amtsgericht Ludwigslust entsprach damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte habe leichtsinnig gehandelt und sich mehrerer Pflichtverletzungen schuldig gemacht und "so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann", sagte der Richter. Der Jäger soll Anfang 2025 einen befreundeten, 48-Jährigen von einem Hochsitz aus mit einem Schuss in den Hals tödlich getroffen haben. Das Opfer saß in rund 140 Meter Entfernung auf einem Hochsitz und starb noch vor Ort. Der Schütze erklärte später, er habe mit einer Wärmebildkamera auf ein Wildschwein gezielt.
Im Laufe des Prozesses hat der Angeklagte bereits sein Bedauern zu dem tödlichen Zwischenfall zum Ausdruck gebracht. Er sei erschüttert und bereue zutiefst, was geschehen sei. Das Opfer war demnach sein bester Freund. Der Schütze hatte laut Anklage und nach eigener Aussage seinen Jägerfreund für ein Wildschwein gehalten.
Sein Wärmebildgerät habe bei starker Vergrößerung des Zielfernrohrs nur ein stark verpixeltes Bild geliefert, eigentlich nur einen hellen Punkt. Das bestätigten Sachverständige, die im Prozess aus gesagt hatten. Verurteilter soll bei Schadenswiedergutmachung mitwirken Fahrlässige Tötung kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Vor dem Schuss hätte der Jäger sicherstellen müssen, dass er auf Schwarzwild zielt, so die Staatsanwaltschaft.
Dem Verurteilten legte das Gericht auf, der Witwe seines Jagdfreundes 9.000 Euro zu zahlen und bei der Schadenswiedergutmachung mitzuwirken. Die Frau war in dem Prozess Nebenklägerin. Ihre Anwältin hatte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung für den Schützen gefordert. Die Nebenklage kann keine Berufung einlegen.
Der Verteidiger des Schützen sagte der Deutschen Presse-Agentur, er werde seinem Mandanten empfehlen, das Urteil anzunehmen. Der Angeklagte hatte seine Waffen und seinen Jagdschein kurz nach dem Vorfall freiwillig abgegeben.