Deutschland
Bundesgerichtshof: Kaskoversicherte tragen "Werkstattrisiko"
Von Antonetta Stephany
Veröffentlicht 9. September 2026

Rechnet eine Autowerkstatt für eine Reparatur mehr ab als nötig, muss die Kaskoversicherung nicht dafür zahlen. Das Risiko trägt der Versicherte, entschied der Bundesgerichtshof. Von Antonetta Stephany.
Quelle: tagesschau.de - Die Nachrichten der ARD