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Deutschland

Bundesgerichtshof: Kaskoversicherte tragen "Werkstattrisiko"

Von Antonetta Stephany

Veröffentlicht 9. September 2026

Bundesgerichtshof: Kaskoversicherte tragen "Werkstattrisiko"

Rechnet eine Autowerkstatt für eine Reparatur mehr ab als nötig, muss die Kaskoversicherung nicht dafür zahlen. Das Risiko trägt der Versicherte, entschied der Bundesgerichtshof. Von Antonetta Stephany.

Quelle: tagesschau.de - Die Nachrichten der ARD