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Bayern

Gerichtsverfahren gegen AfD-Kreisrat aus Lindau

Von Simon Wörz, Steffen Armbruster, Sammy Khamis

Veröffentlicht 22. September 2026

Gerichtsverfahren gegen AfD-Kreisrat aus Lindau

Christian Thomas, Kreisrat der AfD in Lindau, muss sich vor dem Amtsgericht wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung verantworten. Die Ermittlungen zu weiteren Vorwürfen wurden eingestellt.

Christian Thomas, Kreisrat der AfD in Lindau, muss sich vor dem Amtsgericht wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung verantworten. Die Ermittlungen zu weiteren Vorwürfen wurden eingestellt. Von Simon Wörz, Steffen Armbruster, Sammy Khamis Das Amtsgericht Lindau erließ vergangene Woche einen Strafbefehl wegen Körperverletzung gegen AfD-Kreisrat Christian Thomas. Nach BR-Informationen legte dieser Einspruch dagegen ein.

Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte dies. Christian Thomas war bis Redaktionsschluss für den BR nicht erreichbar. AfD-Kreisrat muss vor Gericht Nach dem Einspruch kommt es nun zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht. Die Unschuldsvermutung gilt weiterhin.

Ein Termin für das Verfahren ist noch nicht angesetzt. Ein Strafbefehl kommt einer rechtskräftigen Verurteilung gleich, sofern keine Rechtsmittel dagegen eingelegt werden. Mit diesem vereinfachten Verfahren sollen Gerichte entlastet werden. Wird Einspruch eingelegt, kommt es aber, wie jetzt im Fall Thomas, doch zu einer Verhandlung.

Auseinandersetzung in Gaststätte Im Mai hatten ein 61-Jähriger und der 41-jährige Christian Thomas eine Auseinandersetzung in einer Gaststätte in Lindenberg. Dort soll Thomas handgreiflich gegenüber dem politisch anders Denkenden geworden sein. In der Gaststätte waren nach BR-Informationen mehrere Personen anwesend, die dies beobachteten. Danach kam es zu einer weiteren Auseinandersetzung zwischen den beiden, dieses Mal im Stadtgebiet von Lindenberg.

Laut Anwalt des 61-Jährigen musste sein Mandant infolgedessen stationär im Krankenhaus behandelt werden. Der Anwalt stellte Anzeige gegen Thomas wegen gefährlicher Körperverletzung. Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt Die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung stellte die Staatsanwaltschaft Kempten ein, wie der BR exklusiv erfuhr. Aus dem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass der 61-Jährige erheblich alkoholisiert gewesen sein soll und an den Vorfall kaum Erinnerung habe.

Die Staatsanwaltschaft schließt nicht aus, dass Thomas die zweite Auseinandersetzung begonnen haben könnte. Auch die Verletzungen des 61-Jährigen könnten darauf zurückgehen. Dies sei jedoch nicht beweisbar. Zum BR sagte der 61-Jährige, er erinnere sich sehr gut an den Vorfall.

Sein Anwalt bestätigte dem BR, dass er gegen die Einstellung des Verfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung am Montag Beschwerde eingelegt hat. Das ist die Europäische Perspektive bei BR24. "Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!

Quelle: Regionalnachrichten aus Schwaben

22.09.2026 - 04:30 Uhr

Quelle: Regionalnachrichten aus Bayern